United Translations – AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von United-Translations mit ihren Kunden. Die hier ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer, auch wenn bei den einzelnen Aufträgen nicht mehr darauf Bezug genommen wird oder sich auf dem Auftragsausdruck anders lautende AGB befinden. Anders lautende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch United-Translations bestätigt. United-Translations ist berechtigt, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Fallen diese zu Ungunsten des Auftraggebers aus, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen eines Monats nach Änderungszugang fristlos zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und die Ergänzungen wirksam und die Aufträge werden zu den neuen Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers müssen von United-Translations schriftlich anerkannt werden, um geltend zu werden. Nicht schriftliche Verabredungen sind unverbindlich und gelten als widersprochen. Die AGB gelten ab dem 01.01.2005.


Berechnungsgrundlage

Kostenvorschläge sind lediglich Zirka-Preise. Da die Übersetzungen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet werden, behält sich United-Translations vor, etwaige Zuschläge zu berechnen. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang in der Regel auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Für Eilaufträge kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung gestellt werden. Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.


Mindestpauschale

Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend gültiger Preise erhoben.


Auftragserteilung

Ein Auftrag, der telefonisch erteilt wurde, muss schriftlich bestätigt werden. Erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung beginnt die Bearbeitung des Auftrags. Der Auftraggeber hat United-Translations bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten und United-Translations die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für sachliche Rückfragen zur Verfügung zu stehen und während der Ausführung einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten United-Translations ist zu einer Kündigung des Vertrags berechtigt, falls der Auftraggeber die ihm auferlegte Mitarbeit unterlässt. Kosten, die United-Translations dadurch entstanden sind, werden vom Auftraggeber vergütet, selbst wenn United-Translations vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.


Ausführung

Alle Übersetzungsaufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, falls keine besonderen Unterlagen oder Anweisungen beigefügt wurden, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare, beziehungsweise allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich beziehungsweise mentalitätsgerecht vorgenommen. Sollte United-Translations bei einer Übersetzung gegen das Urheberrecht verstoßen haben, verpflichtet sich der Auftraggeber, United-Translations in vollem Umfang von einer Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen ggf. erstellten Glossare bleiben Eigentum von United-Translations. United-Translations behält sich das Recht vor, Dokumente ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der United-Translations überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.


Ausführung durch Dritte

United-Translations darf sich zur Ausführung aller Aufträge Dritter bedienen, die nach einer Qualifikationsprüfung Zugang zu den Auftragsdaten haben. United-Translations haftet bei der Ausführung der Leistung durch Fachkräfte lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten des Dritten ist ausgeschlossen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von United-Translations eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von United-Translations erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und United-Translations.


Auftragsänderungen

Bei Änderungswünschen nach Auftragseingang, die mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, ist United-Translations berechtigt, eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.


Vergütung

Wurde kein fester Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von United-Translations. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der vereinbarten Vergütung nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Vergütung für Aufträge ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen einschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig.
Laut EU-Gesetz und dem Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür sind § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet. Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrages eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Bei Teillieferungen erfolgen die Rechnungen mit der jeweils erbrachten Leistung. Umfangreichere Aufträge berechtigen United-Translations zu einer angemessenen Vorauszahlung seitens des Auftraggebers. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist das United-Translations berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.


Reklamation und Mängelbeseitigung

Offensichtliche Mängel an der Leistung sind sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.


Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Wird ein Auftrag fehlerhaft ausgeführt, ist der Auftraggeber berechtigt, in angemessener Frist zweimalig durch United-Translations Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Der Auftraggeber kann nur dann Minderung oder sein Recht auf Rücktritt geltend machen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von United-Translations in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. United-Translations haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro

  • die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
  • die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand.

Sollten die o. g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet United-Translations keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.


Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.


Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum von United-Translations.


Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

United-Translations behält sich die Urheberrechte vor. Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle United-Translations und gegebenenfalls neben United-Translations persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei. Sofern nicht anders vereinbart, behält United-Translations das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, Materialen, die während des Auftrages erstellt wurden, ohne Einschränkung mehrfach zu nutzen. United-Translations ist ebenso berechtigt, diese Materialen für eigene Zwecke zu verändern und Rechte an diesen auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf eine andere Weise zu übertragen.


Liefertermin und Lieferung

Liefertermine sind verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die von United-Translations nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, ist United-Translations berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch United-Translations bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat.


Versand

Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungs-arbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.


Datenschutz und Geheimhaltung

United-Translations verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung sämtlicher Dokumente, ist jedoch berechtigt, die Unterlagen an Dritte weiterzugeben, die mit dem Auftrag betraut werden. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass diese Personen Leistungen für andere, unter Umständen Konkurrenten, erbringen. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, United-Translations und den beauftragten Personen kann eine ausschließliche Vertraulichkeit nicht garantiert werden. So kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte unbefugt auf Daten Zugriff nehmen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden. United-Translations bemüht sich jedoch, die Vertraulichkeit so weit wie möglich zu wahren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei United-Translations und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.


Amtliche Beglaubigungen

Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.


Rücktritt

Bei Rücktritt seitens des Auftraggebers ist United-Translations dazu berechtigt, die bis zur Stornierung entstandenen Kosten und die bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommende, gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


Stand: 01. August 2005

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